MITGLIED WERDEN

Mitgliedsbeiträge TC PWA (gültig seit 2005)

Aufnahmegebühren werden nicht erhoben

 

Aktive Mitgliedschaften im Überblick

Von einer aktiven Mitgliedschaft gehen wir aus, wenn ein Mitglied mehr als 3 x pro Jahr auf den TC PWA-Tennisplätzen spielt. Eine nachträgliche Erhebung der aktiven Mitgliedsgebühr behält sich der Vorstand vor und entscheidet im Einzelfall.

Fremde bzw. Gastespieler haben bei Nutzung des Platzes 2 x 5,– € / Std. zu zahlen. Die Nutzung des Platzes ist jedoch abhängig vom jeweiligen laufenden Spiel- und Trainingsbetrieb. Im Regelfall können die Plätze durch Gastespieler nur außerhalb der Medenrunde genutzt werden; Details werden per Aushang am Clubgelände bekanntgegeben. Generell hat im Zweifel nur das aktive TC PWA-Mitglied Spielrecht.
Die Buchung der Tennishalle (nur im Winter möglich) ist von der Vereins-Mitgliedschaft unabhängig und kostet separate Miete.

Eventuelle persönliche Haftungsansprüche bei Sachbeschädigung des Platzes bzw. Teile der Club-Anlage gegenüber Dritten ist davon unbenommen. Die Nutzungsgebühr ist in dem dafür vorgesehen Büchlein „Platzgebühren“ mit Datum, Uhrzeit und Anzahl der Spieler einzutragen. Auch hier behält sich die Vorstandschaft vor, bei „übermäßiger“ Nutzung im Einzelfall zu entscheiden, ob nicht auch hier in Wirklichkeit eine aktive Mitgliedschaft vorliegt.

Erwachsener (über 18 Jahre): 190 Euro

Paare (Zwei Personen über 18 Jahre): 285 Euro
Hierunter fallen Ehepartner, Lebenspartner, eingetragene Partnerschaften, eheähnliche Gemeinschaften

Familie (2 Ehepartner inkl. aller Kinder): 300 Euro
Für Kinder gilt hierbei bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Erwachsener plus Kinder (ein aktiver Erwachsener plus all dessen Kinder): 250 Euro
Für Kinder gilt hierbei bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Kind (unter 14 Jahre, falls mind. ein Elternteil aktives oder passives Mitglied ist): jeweils 20 Euro

Kind (unter 14 Jahre, falls kein Elternteil Mitglied ist): jeweils 60 Euro

Jugendliche, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst-Leistende (14 bis 25 Jahre): jeweils 75 Euro
Voraussetzung dafür ist kein eigenes Einkommen

 

Passive Mitgliedschaft Erwachsene im Überblick

1. passives Mitglied 60,– €
2. passives Mitglied 45,– €

 

Die Beitrittserklärung und die erforderliche Erklärung zur Erteilung einer Einzugsermächtigung inkl. SEPA-Lastschriftmandat sowie die Anlage zu personenbezogenenen Daten, die wir bei minderjährigen Mitgliedern von den Erziehungs- und Sorgeberechtigten unterschrieben benötigen, können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

 

Gültigkeit der Mitgliedschaft / Kündigung

Die Mitgliedsbeiträge gelten stets für ein Kalenderjahr (01.01. bzw. Eintrittsdatum bis 31.12.). Bei unterjähriger Kündigung der Mitgliedschaft wird diese somit stets zum 31.12. des Jahres der Kündigung wirksam. Aktive Mitgliedschaften müssen schriftlich, 4 Wochen vor Ende des aktuellen Kalenderjahres, erfolgen.