MITGLIED WERDEN

Mitgliedsbeiträge TC PWA (gültig seit 2005)

Aufnahmegebühren werden nicht erhoben

 

passive Mitgliedschaft Erwachsene

1. passives Mitglied 60,– €
2. passives Mitglied 45,– €

 

aktive Mitgliedschaft

Von einer aktiven Mitgliedschaft gehen wir aus, wenn ein Mitglied mehr als 3 x pro Jahr auf den TC PWA-Tennisplätzen spielt. Eine nachträgliche Erhebung der aktiven Mitgliedsgebühr behält sich der Vorstand vor und entscheidet im Einzelfall.

Fremde bzw. Gastespieler haben bei Nutzung des Platzes 2 x 5,– € / Std. zu zahlen. Die Nutzung des Platzes ist jedoch abhängig vom jeweiligen laufenden Spiel- und Trainingsbetrieb. Im Regelfall können die Plätze durch Gastespieler nur außerhalb der Medenrunde genutzt werden; Details werden per Aushang am Clubgelände bekanntgegeben. Generell hat im Zweifel nur das aktive TC PWA-Mitglied Spielrecht.
Die Buchung der Tennishalle (nur im Winter möglich) ist von der Vereins-Mitgliedschaft unabhängig und kostet separate Miete.

Eventuelle persönliche Haftungsansprüche bei Sachbeschädigung des Platzes bzw. Teile der Club-Anlage gegenüber Dritten ist davon unbenommen. Die Nutzungsgebühr ist in dem dafür vorgesehen Büchlein „Platzgebühren“ mit Datum, Uhrzeit und Anzahl der Spieler einzutragen. Auch hier behält sich die Vorstandschaft vor, bei „übermäßiger“ Nutzung im Einzelfall zu entscheiden, ob nicht auch hier in Wirklichkeit eine aktive Mitgliedschaft vorliegt.

 

Status Familie:

Familienbeitrag 300,– €
Hierbei werden (Ehe-)Partner und all deren Kinder bis zum Abschluss ihrer Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, als aktive Mitglieder behandelt.

 

Status Erwachsene: (über 18 Jahre)

1. aktives Mitglied -Erwachsener 190,– €
2. aktives Mitglied -Erwachsener 95,– €

 

Status Erwachsener plus Kinder:
Ein aktives Mitglied – Erwachsener – plus all dessen Kinder bis zum Abschluss ihrer Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 250,– €

 

Status Kind: (jünger als 14 – wenn kein Elternteil Mitglied bei TC PWA ist, dann beträgt der Jahresbeitrag jeweils 60,– €)

1. aktives Kind 20,– €
2. aktives Kind 20,– €
ab 3. Kind frei

 

Status: Jugendliche/Azubi/Studierende/Wehr-und Ersatzdienst

(älter als 14 Jahre – bis max. 25 Jahre – entscheidend ist dabei kein eigenes Einkommen – Ausnahme Azubi)

1. aktiver Jugendlicher 75,– €
2. aktiver Jugendlicher 75,– €
jeder weitere Jugendliche einer Familie ist frei, wenn auch mind. ein Elternteil Mitglied ist

Die Beitrittserklärung und die erforderliche Erklärung zur Erteilung einer Einzugsermächtigung inkl. SEPA-Lastschriftmandat sowie die Anlage zu personenbezogenenen Daten, die wir bei minderjährigen Mitgliedern von den Erziehungs- und Sorgeberechtigten unterschrieben benötigen, können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

 

Gültigkeit der Mitgliedschaft / Kündigung

Die Mitgliedsbeiträge gelten stets für ein Kalenderjahr (01.01. bzw. Eintrittsdatum bis 31.12.). Bei unterjähriger Kündigung der Mitgliedschaft wird diese somit stets zum 31.12. des Jahres der Kündigung wirksam.